Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reitanlage MainEquine

Betreiberin: ROWA GmbH & Co. KG, In der Stelzbach 1, 65618 Selters (Firmensitz)

Standort der Reitanlage: Hahnstraße 87, 60528 Frankfurt am Main

Telefon: 06483 804518 E-Mail: info@mainequine.com

Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRA 2872

Persönlich haftende Gesellschafterin: Dr. Warzecha Verwaltungs GmbH, Selters (Taunus), Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 4421, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jürgen Warzecha

USt.-ID: DE267072925

Hinweis zum Verhältnis zwischen den AGB und dem Einzelvertrag: Diese AGB gelten ergänzend zu den individuellen Reitbeteiligungs- und Pferdeunterbringungsverträgen. Abweichende Regelungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie den Kunden nicht gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard oder diesen AGB benachteiligen (§ 305b BGB). Regelungen zu Lasten des Kunden, die von zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften abweichen, bleiben unwirksam, auch wenn sie im Einzelvertrag vereinbart werden.

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reitbeteiligungen, Pferdeunterbringung (Pension) sowie die Nutzung der Platz- und Halleneinrichtungen der Reitanlage MainEquine zwischen der ROWA GmbH & Co. KG (im Folgenden „MainEquine“) und ihren Kunden.

1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Enthält eine Klausel eine ausdrückliche Beschränkung auf eine dieser Gruppen, gilt sie nur für diese.

1.3 Vertragspartner ist die ROWA GmbH & Co. KG mit Sitz in der Stelzbach 1, 65618 Selters („MainEquine“ oder „Reitanlage“). Die Reitanlage selbst wird am Standort Hahnstraße 87, 60528 Frankfurt am Main betrieben; dort finden auch sämtliche Leistungen (Reitbeteiligung, Einstellung, Platz- und Hallennutzung) statt.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MainEquine stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss und Buchungsplattform
2.1 Der Reitbeteiligungs- oder Einstellungsvertrag kommt ausschließlich durch einen gesonderten Vertragsabschluss zwischen MainEquine und dem Kunden zustande, insbesondere durch Unterzeichnung eines schriftlichen Reitbeteiligungs- oder Einstellungsvertrags. Ein Vertrag kommt nicht allein durch eine Buchung oder Registrierung auf der Buchungsplattform REITBUCH zustande.

2.2 Erst nach Abschluss eines wirksamen Reitbeteiligungs- oder Einstellungsvertrags erhält der Kunde Zugang zur Buchungsplattform REITBUCH und kann dort im Rahmen des bestehenden Vertrags Trainings- und Reitzeiten buchen. REITBUCH dient ausschließlich der Terminbuchung und -koordination und ersetzt keinen eigenständigen Vertragsabschluss.

2.3 REITBUCH wird von einem unabhängigen Drittanbieter betrieben. MainEquine schließt mit dem Kunden keinen eigenen Vertrag über die Nutzung dieser Plattform; das Vertragsverhältnis über die Plattformnutzung besteht, soweit erforderlich, unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter gemäß dessen eigenen Nutzungsbedingungen. Über REITBUCH vorgenommene Buchungen von Trainings- und Reitzeiten sind im Verhältnis zu MainEquine gleichwohl für beide Parteien verbindlich.

2.4 Technische Störungen der Plattform befreien den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte oder vertraglich geschuldete Leistungen; MainEquine bietet in diesem Fall zumutbare Ersatzlösungen für die Terminkoordination an.

§ 3 Preise, Zahlung und Verzug
3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Offene Forderungen werden zum vereinbarten Fälligkeitstermin fällig; MainEquine kann bei Fälligkeit unverzüglich Zahlung verlangen.

3.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist MainEquine berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keinen Schadens vorbehalten.

3.4 Der Kunde kann Forderungen von MainEquine nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.5 Erfüllungsort für die Leistungen der Reitanlage ist deren Standort Hahnstraße 87, 60528 Frankfurt am Main. Zahlungsort ist der Sitz von MainEquine, In der Stelzbach 1, 65618 Selters.

§ 4 Fremdleistungen Dritter
4.1 MainEquine kann dem Kunden den Kontakt zu Drittanbietern vermitteln (z. B. Hufschmied, Tierarzt, Physiotherapeut). Diese Fremdleistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Dritten in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung erbracht; zwischen dem Kunden und dem Dritten kommt ein eigenständiger Vertrag zustande.

4.2 MainEquine haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung von Fremdleistungen, es sei denn, MainEquine hat den Dritten erkennbar ungeeignet ausgewählt oder eigene Prüf- und Sorgfaltspflichten bei der Vermittlung verletzt.

Teil B – Nutzung der Anlage, Sicherheit und Tierschutz

§ 5 Nutzungszeiten und Zutritt
5.1 Die Reitanlage kann montags bis freitags von 6:00 bis 21:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 7:00 bis 18:00 Uhr genutzt werden. Die Buchung von Trainings- und Reitterminen erfolgt verbindlich über REITBUCH und muss innerhalb dieser Zeiten liegen. Konkrete Reitzeiten und Häufigkeiten werden im individuellen Vertrag festgelegt.

5.2 Der Zutritt zur Anlage ist nur innerhalb der in Absatz 5.1 genannten Nutzungszeiten gestattet; Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit MainEquine.

§ 6 Schutzausrüstung und Eigenverantwortung des Reiters
6.1 Reiten ist eine Sportart, die mit tierbedingten Risiken verbunden ist, unter anderem durch Stürze, unerwartete Bewegungen, Tritte oder Scheuen des Pferdes. Der Kunde wurde hierüber aufgeklärt.

6.2 Jeder Reiter muss während der Nutzung der Anlage und der Pferde mindestens Folgendes tragen:

  • einen Reithelm gemäß EN 1384 in der jeweils gültigen Fassung,

  • geeignetes Schuhwerk bzw. Reitstiefel,

  • angemessene, der Disziplin entsprechende Reitbekleidung sowie ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z. B. Protektoren beim Springreiten).

6.3 MainEquine stellt keine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Für Verletzungen, die auf das Fehlen oder die Unzulänglichkeit persönlicher Schutzausrüstung zurückzuführen sind, haftet MainEquine nicht, sofern MainEquine nicht selbst zur Bereitstellung verpflichtet war und sofern der Haftungsausschluss gemäß § 12 wirksam greift. Die eigenständige Haftung von MainEquine als Tierhalterin bzw. Tieraufseherin gemäß §§ 833, 834 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt (siehe § 12.3).

6.4 Jeder Kunde, Reiter und Einsteller bestätigt mit Vertragsabschluss, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, die Schäden aus der Reitnutzung sowie Schäden an Dritten und deren Eigentum abdeckt und die Mindestdeckungssumme gemäß § 12.9 erfüllt. MainEquine kann jederzeit einen Versicherungsnachweis verlangen; ohne gültigen Nachweis kann MainEquine die Nutzung der Anlage und der Pferde verweigern.

6.5 Der Reiter verpflichtet sich, nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen zu reiten, die die Fahr- bzw. Reittauglichkeit beeinträchtigen, und Pferde nicht über ihre Leistungsfähigkeit hinaus zu belasten oder unsachgemäß zu trainieren. Bei Verstößen gilt § 15 (Vertragsverletzungen und Kündigung).

§ 7 Gesundheitsanforderungen an eingestellte Pferde
7.1 Der Einsteller versichert, dass sein Pferd bei der Einstallung frei von ansteckenden Krankheiten ist, nicht aus einem akut erkrankten Bestand stammt und über die gemäß dem individuellen Vertrag erforderlichen, aktuellen Impfungen (u. a. Tetanus, Influenza, Herpes) verfügt.

7.2 Infektionskrankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen, Lahmheit oder auffällige Verhaltensänderungen sind MainEquine unverzüglich und in Textform (z. B. per E-Mail) zu melden.

7.3 MainEquine ist berechtigt, ein erkennbar krankes oder ansteckungsverdächtiges Pferd zum Schutz der übrigen Pferde und Personen vorübergehend zu isolieren. Ein vollständiger Ausschluss vom Betrieb kommt nur nach vorheriger Ankündigung und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit in Betracht, es sei denn, es besteht akute Gefahr für andere Tiere oder Personen.

7.4 Die Kosten für Hufschmied, Zahnbehandlung, tierärztliche Leistungen, Medikamente, Notfallbehandlungen, Pferdeversicherung sowie Spezial- oder Zusatzfutter trägt der Einsteller zusätzlich zur monatlichen Pauschale, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Tierschutz
8.1 Das Wohlergehen der Pferde hat für MainEquine oberste Priorität. MainEquine ergreift Maßnahmen, sobald Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder gegen die Tierschutzrichtlinien der Anlage vorliegen.

8.2 Als Tierschutzverstoß gelten insbesondere Überlastung oder fachlich unsachgemäßes Training, Vernachlässigung oder Unterversorgung, Gewalt oder Misshandlung sowie mangelnde Hygiene oder Fütterung. Schwerwiegende oder trotz Abmahnung wiederholte Verstöße berechtigen MainEquine zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 15.2.

Teil C – Leistungsspezifische Regelungen

§ 9 Reitbeteiligungen
9.1 Nutzungsrahmen. Reitbeteiligte dürfen das ihnen zugewiesene Pferd ausschließlich innerhalb der im Vertrag gebuchten und über REITBUCH bestätigten Zeiten reiten. Das Pferd darf während der gebuchten Zeit nicht von der Anlage entfernt werden; Ausritte außerhalb des Geländes sind nur zulässig, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Nach Ende der gebuchten Zeit ist das Pferd zeitnah und in ordnungsgemäßem Zustand in seine Box zurückzubringen.

9.2 Folgen von Verstößen. Verstößt der Reitbeteiligte gegen Absatz 9.1, kann MainEquine im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes eine Verwarnung aussprechen, die Reitbeteiligung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen oder – bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Gefährdung des Pferdes – den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 15.2). Ein automatischer Ausschluss von der Nutzung der Anlage bei jedem, auch geringfügigen Verstoß ist ausgeschlossen; die Maßnahme muss im Einzelfall verhältnismäßig sein.

9.3 Meldepflicht bei Verletzungen. Verletzungen des Pferdes, die während der Nutzung durch den Reitbeteiligten entstehen, sind MainEquine unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, in Textform zu melden. Die Meldung soll Datum, Uhrzeit, Hergang, Art und Ort der Verletzung sowie etwaige Zeugen enthalten. Eine schuldhaft unterlassene oder verzögerte Meldung kann als Vertragsverletzung gewertet werden und berechtigt MainEquine zu den in Absatz 9.2 genannten Maßnahmen.

§ 10 Pferdeunterbringung (Pension)
10.1 Stallarbeiten. Soweit im individuellen Unterbringungsvertrag vereinbart, kann der Einsteller bestimmte Stall- und Pflegearbeiten (z. B. Ausmisten, Füttern) in eigener Verantwortung übernehmen. Umfang und Zeiten richten sich nach dem individuellen Vertrag.

10.2 Nutzung der Anlageeinrichtungen. Solarium, Paddocks, Reitplätze und vergleichbare Einrichtungen dürfen vom Einsteller im vereinbarten Rahmen genutzt werden. MainEquine haftet für Schäden, die aus dieser Nutzung entstehen, gemäß § 12; eine Haftung für das bloße Vorliegen des allgemeinen Tierrisikos bleibt davon unberührt. Gesonderte Nutzungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Einstellungsvertrag.

Teil D – Haftung, Aufnahmen und Abstellung des Fahrzeugs

§ 11 Fotos, Videos und Veröffentlichungsrechte
11.1 MainEquine ist berechtigt, im Rahmen des Anlagenbetriebs Fotos und Videos von Reitern und Pferden anzufertigen und diese auf eigenen Social-Media-Kanälen sowie in Marketingmaterialien zu veröffentlichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit solchen Aufnahmen richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung; die datenschutzrechtliche Einwilligung ist dort geregelt und wird durch diese AGB nicht ersetzt.

11.2 MainEquine verknüpft Namen oder weitere personenbezogene Daten (z. B. Adresse, Geburtsdatum) nur mit gesonderter Zustimmung mit Bildmaterial und veröffentlicht Aufnahmen von Kindern nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

11.3 Der Kunde kann der Verwendung einzelner Aufnahmen jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; bereits veröffentlichtes Material wird auf begründete Anfrage zeitnah entfernt, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.

§ 12 Haftung
12.1 Grundsatz. MainEquine haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz, sofern in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist.

12.2 Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet MainEquine nur für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) resultieren, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3 Keine Beschränkung hinsichtlich der Haftung des Tierhalters, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beschränkungen gemäß Absatz 12.2 gelten nicht für:

  • die verschuldensunabhängige Haftung von MainEquine als Tierhalterin bzw. Tieraufseherin gemäß §§ 833, 834 BGB für durch die Pferde verursachte Schäden – diese Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden und wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt;

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von MainEquine, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

  • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MainEquine, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4 Eigenverantwortung des Reiters. Unbeschadet der Absätze 12.1 bis 12.3 bleibt der Reiter für sein eigenes reiterliches Verhalten, die Wahl geeigneter Schutzausrüstung, seine körperliche Eignung und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich. Diese Eigenverantwortung betrifft das allgemeine, mit dem Reitsport verbundene Risiko und entbindet MainEquine nicht von der Tierhalterhaftung gemäß Absatz 12.3 oder von eigenem Verschulden.

12.5 Umfang der Haftung gegenüber Dritten. Soweit die Haftung von MainEquine gemäß den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MainEquine.

12.6 Fremdleistungen. MainEquine haftet nicht für die Qualität und Ausführung der vermittelten Fremdleistungen Dritter (§ 4); Ansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen. Die Haftung von MainEquine für ein Auswahl- oder Vermittlungsverschulden bleibt unberührt.

12.7 Verjährung. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese AGB sehen keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen vor; dies gilt auch für Ansprüche aus „culpa in contrahendo“, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.

12.8 Abgestellte Fahrzeuge. Stellt MainEquine dem Kunden einen Abstellplatz für Kraftfahrzeuge zur Verfügung, erfolgt keine Bewachung; ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. MainEquine haftet für den Verlust oder die Beschädigung abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MainEquine oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

12.9 Mindestdeckungssumme der Kundenversicherung. Die gemäß § 6.4 nachzuweisende Haftpflichtversicherung des Kunden muss eine Mindestdeckungssumme von 5.000.000 € pro Schadensfall umfassen. MainEquine kann den Nachweis dieser Mindestdeckung jederzeit verlangen; ohne ausreichenden Nachweis kann die Nutzung der Anlage und der Pferde verweigert werden. Die gesetzliche Haftung von MainEquine im Rahmen der Absätze 12.1 bis 12.3 bleibt hiervon unberührt und besteht unabhängig vom Bestehen, Umfang oder der Reichweite einer eigenen Versicherung von MainEquine.

Teil E – Vertragsbeendigung

§ 13 Preisanpassung
13.1 MainEquine kann die monatlichen Pauschalen und sonstigen Preise anpassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

13.2 Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss vor Inkrafttreten der Preiserhöhung zugehen.

§ 14 Änderung dieser AGB
14.1 Wesentliche Änderungen. Änderungen dieser AGB, die Art, Umfang oder Preis der Hauptleistungen, die Haftung von MainEquine, die Kündigungsregelungen oder sonstige wesentliche Rechte und Pflichten des Kunden betreffen, werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt (z. B. durch Unterzeichnung eines Nachtrags oder durch aktive Bestätigung in Textform). Erfolgt keine Zustimmung, gelten die bisherigen AGB weiterhin.

14.2 Nicht wesentliche Anpassungen. Für Anpassungen, die ausschließlich redaktioneller Art sind, der Klarstellung dienen oder sich aus zwingenden gesetzlichen Änderungen, geänderter Rechtsprechung der obersten Gerichte oder behördlichen Vorgaben ergeben, ohne dass sich dadurch die Rechtsposition des Kunden verschlechtert, genügt eine Mitteilung in Textform mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten. MainEquine weist in der Mitteilung ausdrücklich auf die konkrete Änderung sowie auf das Recht des Kunden hin, der Änderung innerhalb dieser Frist in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde, gilt die betroffene Regelung in ihrer bisherigen Fassung fort.

14.3 MainEquine nimmt bei jeder Änderungsmitteilung ausdrücklich Stellung dazu, ob es sich um eine wesentliche Änderung gemäß Absatz 14.1 oder um eine Anpassung gemäß Absatz 14.2 handelt.

§ 15 Kündigung
15.1 Ordentliche Kündigung. Sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

15.2 Außerordentliche Kündigung durch MainEquine. MainEquine kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen, insbesondere wenn:

  • der Kunde grob oder trotz Abmahnung wiederholt gegen diese AGB oder den individuellen Vertrag verstößt;

  • der Kunde Verstöße gegen den Tierschutz im Sinne von § 8.2 begeht oder duldet;

  • der Kunde die Anlage vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder erheblich gefährdet;

  • der Kunde trotz einer Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen weiterhin in Verzug bleibt;

  • der Kunde keinen gültigen Nachweis über die erforderliche Haftpflichtversicherung vorlegt;

  • der Kunde andere Nutzer, Mitarbeiter oder Trainer erheblich belästigt, bedroht oder tätlich angreift;

  • der Kunde die Nutzungsregeln für Reitbeteiligungen gemäß § 9.1 schwerwiegend oder wiederholt verletzt.

15.3 Hausrecht. In besonders schwerwiegenden Fällen (z. B. Gewalt, erhebliche Gefährdung von Personen oder Tieren, Tierquälerei) kann MainEquine von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Betretungsverbot aussprechen; dies stellt eine Einzelfallmaßnahme dar und ersetzt nicht die Kündigungsgründe gemäß Absatz 15.2.

15.4 Außerordentliche Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann außerordentlich kündigen, wenn MainEquine wesentliche vertragliche Pflichten – etwa die ordnungsgemäße Versorgung des Pferdes oder die vereinbarte Nutzbarkeit der Anlage – trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt.

Teil F – Schlussbestimmungen

§ 16Gerichtsstand
16.1 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von MainEquine in Selters.

16.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 17 Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
MainEquine ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher können sich zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ergänzend an die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung wenden, sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verfügbar ist.

§ 18 Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Bild- und Videoaufnahmen gemäß § 11, sind der gesonderten Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie von MainEquine zu entnehmen.

§ 19 Form von Änderungen
, Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt nicht für individuelle, im Einzelfall getroffene mündliche Vereinbarungen, die unabhängig von dieser Formvorschrift wirksam sind und diesen AGB sowie dem schriftlichen Vertrag vorgehen (§ 305b BGB).

§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.

Gültig ab: 12.10.2026

Stand: 12.10.2026